Waldbröler Rat stellt die entscheidenden Weichen für die Zukunft

Fotosimulation der Waldbröler Kaiserstraße als Einbahnstraße (Bild: ASS - Architektur Stadtplanung Stadtentwicklung - Hamerla)

Waldbröler Rat stellt die entscheidenden Weichen für die Zukunft

Freitag, 19.04.2013

In seiner Sitzung am 17.04.2013 beschloss der Stadtrat wegweisend und einstimmig zunächst das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) zur Innenstadt von Waldbröl und anschließend die Haushaltssatzung 2013 sowie das Sparkonzept für die Jahre 2014 bis 2023.

Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl

Der Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEHK Innenstadt 2025) war bereits in der Sitzung des Rates am 14.11.2012 eingebracht worden. Anschließend erfolgten weitere Beratungen in den Fachausschüssen unter Federführung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.
Die einzelnen Themen und insbesondere die Leitprojekte des IEHK Innenstadt 2025 wurden
in den folgenden Sitzungen behandelt:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.11.2012;
  • Ausschuss für Bauen und Verkehr am 22.01.2013;
  • Ausschuss für Schule und Kultur am 28.01.2013;
  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.03.2013.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.03.2013 wurden Änderungswünsche zu den Leitprojekten 2 und 6 einvernehmlich erarbeitet. Hierbei geht es zum einen um das Rathaus, dessen wirtschaftlich vertretbarer Aus- und Umbau am bisherigen Standort Priorität vor der Realisierung eines neuen Standortes im "Merkur-Areal" genießt, zum anderen aber auch um den Erhalt des Hallenbades an der Vennstraße, wobei hier die Anstrengungen zur Vitalisierung bis 2015 zeitlich befristet sind, um danach die Integration eines öffentlichen Bades in ein privat zu errichtendes Hotel-, Bad-, Wellness- und Gesundheitsprojekt am Alsberg zu prüfen.
Der Rat der Stadt Waldbröl hat schließlich in seiner obigen Sitzung folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

  1. Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025 (IEHK Innenstadt 2025) wird der mittelfristigen Entwicklung der Innenstadt zugrunde gelegt. In das Konzept aufzunehmen sind folgende Änderungen:

Zu Leitprojekt 2 "Das neue Zentrum im Herzen der Innenstadt: Die Mitte der Mitte" und Rathausstandort:
Der Rat der Stadt Waldbröl sieht die Notwendigkeit, eine zukunftsfähige Lösung für den Verwaltungsstandort zu finden. Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Ein wirtschaftlich vertretbarer Aus- und Umbau des Rathauses am bestehenden Standort I Konzentration östlich der Nümbrechter Straße (unter Einbeziehung
innovativer Lösungen wie "Plus-Energie-Haus u. Ä) oder
2. die Realisierung eines neuen Standorts für Rat, Verwaltung und die Bürgerinnen
durch Integration in ein Neubauprojekt des "Merkur-Areals", das unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK), ausgeschrieben und umgesetzt wird.
Es ist die für die Stadt Waldbröl wirtschaftlich beste Lösung zu finden.
Zu Leitprojekt 6 "Die Innenstadt von Waldbröl: ein Ort der Gesundheit und
Lebensqualität":
Der Rat der Stadt Waldbröl strebt an, für die Bürgerinnen, den Schulbetrieb und die Vereine ein adäquates Bäderangebot bereitstellen zu können. Dabei hat der bestehende Standort an der Vennstraße erste Priorität. Hierfür sind gemeinsame Anstrengungen der Stadt, der Bürgerinnen und Vereine notwendig.
Eine zeitliche Befristung der gemeinsamen Bemühungen zur Erhaltung des bestehenden Bades ist erforderlich, um andere Planungen und Optionen nicht zu behindern.
Als zeitliche Befristung wird das Jahr 2015 benannt.
Alternativ wird geprüft, ob durch die Integration eines öffentlichen Bades in ein privat zu errichtendes Hotel-, Bad-, Wellness- und Gesundheitsprojekt o. A am Standort des heutigen Rathauses eine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden werden kann, falls das bestehende Bad nicht wie erwünscht, zu erhalten ist.
2. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum IEHK Innenstadt 2025 wird einschließlich
der dargestellten Prioritäten im Grundsatz gebilligt.
3. Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung ist zu erarbeiten und einschließlich
einer Kosten- und Finanzierungsübersicht den Gremien des Rats zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen
in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.
4. Die Leitprojekte
1. Ein innenstadtverträgliches Verkehrskonzept für Waldbröl: Bummeln im Zentrum
2. Das neue Zentrum im Herzen der Innenstadt Die Mitte der Mitte
3. Lebendiges Zentrum: Orte der Begegnung entlang der Hochstraße
4. Vitale Innenstadt Vielfalt und Aktivierung der Potenziale mit Einzelhandel,
Gastronomie sowie Arbeiten und Wohnen
5. Kommunikation, Alltagskultur, Märkte und Veranstaltungen im Zentrum
6. Die Innenstadt von Waldbröl: ein Ort der Gesundheit und Lebensqualität
7. Verpflichtung Baukultur
8. Tourismus entdecken
9. Pro Kultur
10. Wohnen in der Innenstadt für alle Nachfragegruppen: attraktiv, nachhaltig, sozial
werden, unter Berücksichtigung der Änderungen zu Punkt 1., als Zielsetzung beschlossen und sind für eine mittelfristige Umsetzung zu verfolgen.
5. Das Verkehrskonzept (KFZ, Nahmobilität, ÖPNV, Parkraum) des IEHK Innenstadt 2025, behandelt und empfohlen im Ausschuss für Bauen und Verkehr am 22.01.2013, wird grundsätzlich beschlossen.
Der Antrag auf Teilentwidmung der B 256/Kaiserstraße (Abschnitt GartenstraßelFriedenstraße) ist förmlich bei Straßen NRW zu stellen.
Die Finanzierung der Umsetzung des Verkehrskonzepts ist sicherzustellen. Hierzu
sind die notwendigen Förderanträge nach EntflechtG und Städtebauförderung rechtzeitig
zu stellen, die dargestellte Beteiligung von Straßen.NRW/Bund zu verfolgen, die Kanalbaumaßnahmen mit dem Umbau der Straßen zu verknüpfen und die Ergebnisse
zusammen mit der konkretisierten Straßenplanung den Gremien des Rats vorzulegen.
6. Bei der Aktivierung der innerstädtischen Flächenpotenziale des Masterplans Innenstadt
hat die "Mitte der Mitte I, das neue Zentrum an der Kaiserstraße" (MerkurKomplex) die 1. Priorität. Die Immobilie der beiden privaten Teileigentümer soll, zusammen mit den angrenzenden städtischen Flächen, entwickelt werden. Die Stadt ist bereit, die Flächen der privaten Teileigentümer zu binden und Investoren zur Umsetzung eines entsprechenden Projekts auf eigene Kosten zu akquirieren. Hierzu ist ein Investorenauswahlverfahren durchzuführen. Gelingt es bis Ende Juli 2013 nicht, dass

  • die beiden privaten Teileigentümer ein Projekt mit den Zielsetzungen des Rats realisieren

Können oder

  1. dass eine vertragliche Regelung (Kaufvertrag mit aufschiebenden Bedingungen) zwischen den beiden Privateigentümern und der Stadt Waldbröl vereinbart wird, beabsichtigt die Stadt Waldbröl, das Alternativkonzept mit kleinteiligen Angeboten an einer neuen öffentlichen Erschließung zu verfolgen. Hierzu ist dann ein Bebauungsplan aufzustellen.

7. Für das Petzareal sind vertragliche Vereinbarungen im Sinne des im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrags mit den Eigentümern zu schließen. Die angrenzenden kleineren Grundstücke sind einzubeziehen, wenn mit den Eigentümern Einvernehmen erzielt und dies wirtschaftlich dargestellt werden kann. Die notwendigen Altlastenuntersuchungen und das Investorenauswahlverfahren sind von der Stadt Waldbröl durchzuführen. Die Aufwendungen hierfür sind durch die Investorenmaßnahme zu decken, sind also Bestandteil der Ausschreibung.
8. Die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt und die Auflegung eines Fassadenprogramms für Stadtbild prägende Gebäude und Baudenkmäler in der Innenstadt sollen Gegenstand des Städtebauförderungsantrags und so früh wie möglich (nach Bewilligung) durchgeführt werden.
9. Ein Gestaltungsbeirat ist sofort einzurichten. Die Aufgaben, Organisation, Zusammensetzung, Kosten und Finanzierung des Beirats sind vorzulegen.
10. Waldbröl ist als herausragender Fremdenverkehrsstandort in der Region zu entwickeln.
Es ist zu prüfen, mit den Städten und Gemeinden Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Ruppichteroth, Wiehl und Windeck ein regionales Tourismuskonzept unter Einbeziehung der maßgeblichen Institutionen und des Kreises zu erarbeiten. Die Marke "Waldbröl als Gesundheits- und Wohlfühloase der bergischen Region" ist einzubinden.
11. Zur Entwicklung der Innenstadt auf der Grundlage des IEHK Innenstadt 2025 bietet der Rat der Stadt Waldbröl an, ein Innenstadtforum einzurichten. Die Akteure, die bisher in den Workshoprunden zum IEHK dankenswerterweise engagiert mitgewirkt haben und weitere Interessierte, werden als Teilnehmer des Innenstadtforums eingeladen.
Die Aufgaben, Organisation, Zusammensetzung, Kosten und Finanzierung des Forums sind vorzulegen.
Vom beteiligten Planungsbüro ASS war Hans-Joachim Hamerla vor Ort und nach dem erneut einstimmigen Ratsbeschluss lobte er die Stadt, für die bisher geleistete Arbeit.
„Es ist alles vorbereitet und nun können einige Projekt auf die nächste Stufe gebracht werden“, kündigte Hamerla an, dass in den nächsten Jahren sichtbare Veränderungen in der Innenstadt erfolgen werden. Mit den einstimmigen Beschlüssen für die kommenden zehn Jahre passierte gestern Abend in der Schulmensa tatsächlich Historisches.
Haushaltssatzung 2013, das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2023 sowie die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 und den Stellenplan 2013
Nach dem einstimmigen Beschluss zum IEHK, ging es an die Beschlussfassung der Haushaltsatzung und der Finanzplanung. Auch hier geschah „Historisches“, wie Bürgermeister Peter Koester mehrfach betonte. Dies war auch den fünf Fraktionen im Rat bewusst.
Nach der Ergebnisplanung für das laufende Jahr rechnet Kämmerin Anja Hasenbach mit Erträgen von 32.220.880 €, denen Aufwendungen von 38.702.251 € gegenüberstehen. Dies ergibt einen Fehlbedarf von 6.481.371 €. Wie im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen, sinkt die Höhe des Fehlbetrags jährlich, bis im Jahr 2023 ein ausgeglichener Haushalt hergestellt werden soll. Die Liquiditätskredite steigen bis 2018 auf 58 Millionen Euro an, werden dann aber kontinuierlich abgebaut. „Ein kompletter Eigenkapitalverzehr der Stadt Waldbröl kann aufgehalten werden und eine Überschuldung tritt nicht ein“, so Hasenbach.
Einige zentrale Einsparmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sind beispielsweise die Aufgabe städtischer Gebäude, Einsparungen im Schulbereich durch die demographische Entwicklung, verstärkte interkommunale Zusammenarbeit, Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung, Energiekostenbeteiligung für städtische Sporthallen sowie Steuer- und Gebührenerhöhungen. Das HSK sieht vor, die Realsteuerhebesätze sukzessive auf 699 Prozent (Grundsteuer B), 380 Prozent (Grundsteuer A) und 695 Prozent (Gewerbesteuer) zu erhöhen (siehe Grafik.).
Einstimmig beschloss der Rat die Haushaltssatzung 2013, das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2023 sowie die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 und den Stellenplan 2013, sodass mit der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes gerechnet werden kann.
Alle weiteren Informationen ergebnen sich aus der Powerpoint-Präsentation

Variantenuntersuchung für die Feuerwehr Waldbröl

Ebenfalls in seiner Sitzung befasst sich der Rat mit dem Thema der Waldbröler Feuerwehr. Ein unabhängiges Fachbüro soll klären, ob die bestehende Waldbröler Feuerwache an der Gerberstraße „vitalisiert“ werden kann oder ob ein Neubau auf städtischem Grundstück am Alsberg oder auf der Krankenhauswiese infrage kommt. Hierfür stehen 25.000 € im Haushalt bereit.