Stärkungspakt Stadtfinanzen

Stärkungspakt Stadtfinanzen

Sonntag, 15.04.2012

Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Dezember 2011 das "Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen" (Stärkungspaktgesetz) beschlossen. Hierin ist die jährliche Zahlung von Finanzhilfen an Gemeinden in besonders schwierigen Haushaltssituationen vorgesehen, um dort einen nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. 
Das Gesetz unterscheidet – je nach finanziellem Notstand – zwischen einem pflichtigen und einem freiwilligen Teilnehmerkreis; die Stadt Waldbröl würde dem freiwilligen Teilnehmerkreis angehören, da das Eigenkapital kurzfristig noch nicht vollständig aufgezehrt ist. Das Verfahren sieht so aus, dass der Rat durch Beschluss die Absicht formuliert, am Stärkungspakt teilzunehmen. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme trifft das Ministerium für Inneres und Kommunales. Mit der Aufnahme in den Teilnehmerkreis wäre die  Gewährung einer Finanzhilfe des Landes verbunden.
Bei Nichtteilnahme am Stärkungspakt wäre die Stadt Waldbröl verpflichtet, einen Sanierungsplan aufzustellen und durch Sparmaßnahmen den Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2021 ohne Hilfen aus dem Stärkungspakt darzustellen. 
Das Stärkungspaktgesetz sieht als Finanzhilfe einen einwohnerbezogenen Grundbetrag vor und darüber hinaus einen Anteil an der jahresbezogenen finanziellen Lücke der Gemeinde. Durch diese Systematik entsteht eine starke Verschiebung der Landeshilfen in die Ballungszentren, da eine Großstadt über mehr Einwohner und ein ungleich höheres jährliches Defizit als eine Kleinstadt wie Waldbröl verfügt. 
Zum Vergleich: Im Jahr 2014 würde die Stadt Essen Finanzhilfen von fast 110 Millionen Euro aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen bekommen, während die Stadt Waldbröl im gleichen Jahr lediglich 1,5 Millionen Euro erhalten würde. Weiterhin wird eine erhebliche kommunale Eigenleistung gefordert. 
Wenn die Stadt Waldbröl aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen innerhalb der nächsten zehn Jahre Hilfen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro erhalten würde, müsste sie aus eigener Kraft weitere 41 Millionen Euro an Eigenleistung aufbieten, die sich im Wesentlichen in massiven Steuererhöhungen und der Aufgabe kommunaler Einrichtungen (z.B. Hallenbad oder Stadtbücherei) niederschlagen würde. Zur Verdeutlichung: Selbst bei Entlassung des gesamten Verwaltungspersonals würden der Stadt Waldbröl weiterhin Schulden entstehen! Diese betragen zur Zeit etwa 50 Millionen Euro.
Der Rat der Stadt Waldbröl hat am 28.03.2012 eine Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen intensiv erörtert und begrüßt die Absicht des Landes Nordrhein-Westfalen, den Kommunen finanziell zu helfen. Einerseits wird eine Möglichkeit gesehen, mit Landeshilfe und erheblicher Eigenleistung den strukturellen Haushaltsausgleich zu erreichen. Andererseits werden eine deutlich höhere Landeshilfe sowie verbindliche Kriterien verlangt, welche die freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt und die Höhe der Landeshilfe regeln.
Aufgrund dessen wurde  mit den Stimmen der CDU und der UWG und gegen die Stimmen der SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen entschieden, keinen Antrag auf Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen zu stellen; die Ablehnung wurde auch damit begründet, dass weiterhin die Ausstattung der kommunalen Ebene mit Finanzmitteln für die ihr übertragenen Aufgaben (Konnexität) in großen Teilen fehlt. Dennoch wird sich die Stadt auf keinen Fall notwendigen und vertretbaren Steuer-, Abgabe- und Gebührenerhöhungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung verschließen können. Hierbei wird aber die Belastungsfähigkeit und damit die Leistungsgrenze der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Bedeutung haben. 
Für die Lösung der anstehenden Probleme wird eine Sparkommission eingerichtet, die den Haushalt der Stadt Waldbröl auf Einsparpotentiale untersucht, die einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten sollen. Das städtische Ziel ist, die eigenständige Handlungsfähigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, um durch die angestoßenen Maßnahmen eine langfristig positive sowie nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Waldbröls zu erreichen.

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