Sanierungskonzept für das Hallenbad an der Vennstraße

Schwimmhalle Waldbröl

Sanierungskonzept für das Hallenbad an der Vennstraße

Freitag, 18.05.2012

In der Sitzung vom 09.05.2012 hat der Rat der Stadt Waldbröl bei der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes u.a. beschlossen, ab dem 31.01.2013 keine Mittel mehr für die Bewirtschaftung des Gartenbades in der Vennstraße bereit zu stellen. Gründe für diesen Beschluss sind die enorm hohen Betriebs- und Unterhaltungskosten, die der Betrieb des Bades verursacht. Daneben sind altersbedingt umfangreiche und kostspielige Sanierungen oder Erneuerungen der Gebäudehülle (Dach und Fassaden) erforderlich.
Die mögliche Schließung im kommenden Jahr soll jedoch nicht das endgültige Aus für das Hallenbad sein. Vielmehr wird versucht, die zur Sanierung des Bades erforderlichen Finanzmittel, die die Stadt Waldbröl aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage nicht oder zumindest nicht alleine aufbringen kann, aus Förderprogrammen herbeizuschaffen.
Der erste Schritt in diese Richtung ist bereits getan. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist dem Projektträger Jülich eine Projektstudie für ein klimaneutrales Hallenbad und ein Konzept zur Finanzierung der Sanierung über ein Bürgercontracting vorgelegt worden. Eine innovative Sanierung soll mit einer innovativen Finanzierung verbunden werden.
Die Stadtverwaltung hofft, schon bald als positive Reaktion auf die Projektstudie eine Förderzusage des Projektträgers Jülich zu erhalten. Dann sollen unverzüglich die geplanten weiteren Schritte angegangen werden, dabei steht die Prüfung der Sanierungsfähigkeit zeitlich an erster Stelle. Die gesamte Sanierung soll nach 3 Jahren abgeschlossen sein.
Die Projektplanung setzt auf das bürgerschaftliche Engagement bei der Gründung einer Projektträgergesellschaft und der Finanzierung der Investitionsmaßnahmen über ein Contractingmodell. Gemeinsam mit dem Rat und der Verwaltung können die Waldbröler Bürger den Fortbestand ihres Hallenbades sichern.
Dem schon von mehreren Bürgern gemachten Vorschlag, Fördergelder für andere Investitionsmaßnahmen zugunsten der Hallenbadsanierung umzuschichten, kann nicht gefolgt werden. So wird zum Beispiel der Bau der Kreisverkehrsplatzes Kaiserstraße/Brölbahnstraße/ Gartenstraße zweckgebunden vom  Bund mitfinanziert und der städtische Kostenanteil größtenteils durch ebenfalls zweckgebundene Fördergelder gedeckt.