Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2023

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2023

Donnerstag, 03.11.2022

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zimmer A 0.1) und darüber hinaus im Internet unter www.waldbroel.de/rathaus/haushaltsplan/ eingesehen werden.

Bis zum Ablauf des 29.11.2022 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Marktstadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus (Zimmer A 0.1), zur Niederschrift erklären.

Waldbröl, 03.11.2022
gez.
( W e b e r)