Offenlegung der Haushaltssatzung 2020

Offenlegung der Haushaltssatzung 2020

Dienstag, 07.01.2020

Die Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bericht vom 05.12.2019 angezeigt worden.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer A 0.4) zur Einsichtnahme verfügbar gehalten und ist unter der Adresse https://waldbroel.de/aktuelles/artikel/artikel/haushaltsplan-der-stadt-waldbroel/ im Internet veröffentlicht und zum Herunterladen bereitgestellt.

Waldbröl, 06. Januar 2020
I.V.
-gez.-
( D o m k e )