Öffentliche Bekanntmachung zur Verbandssatzung

Öffentliche Bekanntmachung zur Verbandssatzung

Mittwoch, 28.06.2017

Die Verbandsversammlung des Abfall- Sammel- und Transportverbandes Oberberg (ASTO) hat in der Sitzung am 21.11.2016 gemäß § 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) den I. Nachtrag zur Verbandssatzung beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des I. Nachtrags zur Verbandssatzung gemäß §20 Abs.4 GkG NRW i.V.m. § 11 Abs. 1 GkG NRW einschließlich der Bekanntmachungsanordnung mit Datum vom 20.05.2017 wurde durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) gemäß § 22 Abs. 3 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises in der folgenden Tageszeitung vollzogen:

  • Oberbergische Volkszeitung

Ebenfalls im Volltext wurde die Satzung am 20.05.2017 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht:

  • Kölner Stadt-Anzeiger, Lokalausgabe Oberbergischer Anzeiger
  • Kölnische Rundschau, Lokalausgabe Bergische Landeszeitung

Die Hinweisbekanntmachungen sind am 27.05.2017 in folgenden Tageszeitungen erfolgt:

  • Rheinische Post, Lokalausgabe Bergische Morgenpost
  • Remscheider Generalanzeiger, Lokalausgaben Hückeswagen und Radevormwald

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Waldbröl, 14.6.2017
Gez.: Koester
Bürgermeister
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