Die Verbandsversammlung des Abfall- Sammel- und Transportverbandes Oberberg (ASTO) hat in der Sitzung am 21.11.2016 gemäß § 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) den I. Nachtrag zur Verbandssatzung beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des I. Nachtrags zur Verbandssatzung gemäß §20 Abs.4 GkG NRW i.V.m. § 11 Abs. 1 GkG NRW einschließlich der Bekanntmachungsanordnung mit Datum vom 20.05.2017 wurde durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) gemäß § 22 Abs. 3 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises in der folgenden Tageszeitung vollzogen:
- Oberbergische Volkszeitung
Ebenfalls im Volltext wurde die Satzung am 20.05.2017 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht:
- Kölner Stadt-Anzeiger, Lokalausgabe Oberbergischer Anzeiger
- Kölnische Rundschau, Lokalausgabe Bergische Landeszeitung
Die Hinweisbekanntmachungen sind am 27.05.2017 in folgenden Tageszeitungen erfolgt:
- Rheinische Post, Lokalausgabe Bergische Morgenpost
- Remscheider Generalanzeiger, Lokalausgaben Hückeswagen und Radevormwald
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Waldbröl, 14.6.2017
Gez.: Koester
Bürgermeister
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