Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung von Teilflächen der Kreuzstraße und der Bielsteiner-Bahn-Straße

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung von Teilflächen der Kreuzstraße und der Bielsteiner-Bahn-Straße

Freitag, 09.11.2018

Die Marktstadt Waldbröl beabsichtigt, die im nachfolgenden Lageplan gekennzeichneten öffentlichen Teilflächen der Kreuzstraße, Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück Teil aus 494 und der Bielsteiner-Bahn-Straße, Gemarkung Waldbröl, Flur 17, Flurstück Teil aus 119 einzuziehen und anschließend zu veräußern, da diese für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt werden.
Die Einziehung dieser Teilflächen wurde von einem Anlieger beantragt. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, für alle vorhandenen Versorgungsleitungen die Dienstbarkeiten zu übernehmen.
Nach § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91), in der zurzeit gültigen Fassung soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße bzw. Straßenteilfläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 beschlossen, dass Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des StrWG NRW einzuleiten.
Die Absicht, die in dem Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Kreuzstraße und der Bielsteiner-Bahn-Straße einzuziehen, wird hiermit nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung beim Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18-21, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Das Original des Lageplanes, in dem die einzuziehenden Teilflächen der Kreuzstraße und der Bielsteiner-Bahn-Straße gekennzeichnet sind, liegt während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer B52a, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl während der normalen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) zur Einsicht bereit.
Marktstadt Waldbröl, 04.10.2018
gez.
Koester
Bürgermeister