Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Rathausvorplatzes

Einziehung Rathausvorplatz

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Rathausvorplatzes

Montag, 11.06.2018

Es ist beabsichtigt den Rathausvorplatz nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuziehen.
 

Der Rathausvorplatz wurde in den 1996 als öffentlicher Parkplatz gewidmet. Im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungen des zukünftigen „Bürgerdorfs am Alsberg“ sind alle 20 Stellplätze, die demnächst auf dem Rathausvorplatz angeordnet werden, bauordnungsrechtlich erforderlich und Gegenstand der Baugenehmigung. Es bleibt somit kein Raum für öffentliche Parkplätze. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 11.07.2017 die Verwaltung beauftragt, das Einziehungsverfahren einzuleiten.

 

Um Gelegenheit zu Einwendungen geben, wird die beabsichtigte Einziehung des Rathausvorplatzes nach § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) öffentlich bekannt gemacht. Ein Flurkartenausschnitt, auf dem die einzuziehende Rathausfläche gekennzeichnet ist, liegt im Bauamt der Stadt Waldbröl, Zimmer B52a, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl, während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) zur Einsichtnahme bereit.

 

Einwendungen gegen die Absicht den Rathausvorplatz einzuziehen, können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Bürgermeister der Marktstadt  Waldbröl, Fachbereich III – Bauen, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

 

Marktstadt Waldbröl, 29.05.2018

Die Bürgermeisterin

gez.

Koester