Klarstellungs- und 8. Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für die Ortschaft „Rossenbach“

Klarstellungs- und 8. Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für die Ortschaft „Rossenbach“

Mittwoch, 21.01.2015

Zur Festlegung (Klarstellung) der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles von „Rossenbach“ und zur planerischen Einbeziehung (Ergänzung) von einzelnen Grundstücksbereichen am nordöstlichen Ortsrand wird diese Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB aufgestellt.