Kinderbetreuung: Notversorgung bei Einrichtungsschließung (Schulen und Kindertagesstätten)

Kinderbetreuung: Notversorgung bei Einrichtungsschließung (Schulen und Kindertagesstätten)

Montag, 16.03.2020

Unter bestimmten Voraussetzungen, können berufstätige Eltern für ihre Kinder, die von Einrichtungsschließungen  (Schulen und Kindertagesstätten) betroffen sind eine Notversorgung beantragen. Möglich ist dies für Angehörige der folgenden Berufsgruppen:

  • Medizinisches Personal (incl. Apotheken)
  • Pflegendes Personal
  • Personal der Feuerwehren und des Rettungsdienstes
  • Polizisten und Justizbedienstete
  • Personal von Versorgungsunternehmen (Lebensmittelversorgung, Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Banken)
  • Personal von Städten, Gemeinden und des Oberbergischen Kreises
  • Mitarbeitende von Betrieben, die medizinische Produkte herstellen

Darüber hinaus gehende Situationen werden individuell geprüft. Beantragt werden kann die Betreuung mit dem folgenden Formular bei der Stadtverwaltung der Marktstadt Waldbröl.