Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Freitag, 05.05.2017

Die bei der Wahl der Vertretung der Stadt Waldbröl am 25.05.2014 gewählte Vertreterin der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“, Frau Annette Tillmann, Neuer Friedhofsweg 6, 51545 Waldbröl, verliert ihren Sitz im Rat der Stadt Waldbröl gemäß §§ 37 und 38 Kommunalwahlgesetz durch Verzicht mit Wirkung vom 30.4.2017.
An die Stelle von Frau Annette Tillmann tritt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz derjenige, der in der Reserveliste der „ Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ in der Reihenfolge als Nächster vorgesehen ist.
Gemäß der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ für die Kommunalwahl am 25.05.2014 ist Frau Ulrike Köppe, Humboldtweg 1, 51545 Waldbröl, benannt und kommt somit als Nachfolgerin für Frau Annette Tillmann in Frage.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest und mache hiermit öffentlich bekannt, dass gemäß der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ Frau Ulrike Köppe an die Stelle von Frau Annette Tillmann tritt. Die Genannte hat die Wahl angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können die unter § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Genannten binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Bürgermeister als Wahlleiter, Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Waldbröl, den 4.5.2017
Die Bürgermeisterin als Wahlleiter
Gez.: K o e s t e r
Bürgermeister