Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Michael Fuchs (li.) verzichtet auf seinen Sitz im Stadtrat, Alex Schulz (re.) wird Nachfolger.

Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Mittwoch, 11.03.2015

Der bei der Wahl der Vertretung der Stadt Waldbröl am 25.05.2014 gewählte Vertreter der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“, Herr Michael Fuchs, Behringweg 7, 51545 Waldbröl, verliert seinen  Sitz im Rat der Stadt Waldbröl gemäß §§ 37 und 38 Kommunalwahlgesetz durch Verzicht mit Wirkung vom 31.01.2015.
An die Stelle von Herrn Michael Fuchs  tritt gemäß § 45 Abs. 1  Kommunalwahlgesetz derjenige, der in der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ in der Reihenfolge als Nächster vorgesehen ist.    
Gemäß der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“  für die Kommunalwahl vom 25.05.2014  ist Herr Alex Schulz, Wienhellerweg 8, 51545 Waldbröl, benannt und kommt somit als Nachfolger für Herrn Michael Fuchs  in Frage.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest und mache hiermit öffentlich bekannt, dass gemäß der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ Herr Alex Schulz  an die Stelle von Herrn Michael Fuchs tritt. Der Genannte hat die Wahl angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können die unter § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Genannten binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß §§ 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Bürgermeister als Wahlleiter, Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Waldbröl, den 03 .03.2015
Die Bürgermeisterin  als  Wahlleiter        
Gez.:  K o e s t e r