Die Stadt Waldbröl sucht eine stellvertretende Schiedsperson

Die Stadt Waldbröl sucht eine stellvertretende Schiedsperson

Montag, 06.08.2018

In diesem Jahr steht die Wahl der Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren an.
Hierfür wird in der Stadt Waldbröl für den Schiedsmann ein/e Stellvertreter/in gesucht, die/der im Bedarfsfall aushelfen kann.
Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson ist kein Richter, sie spricht kein Urteil. Sie hat die Aufgabe, den Streit der ihr vorgetragen wird, zu schlichten, d.h. die Parteien dazu zu bewegen, sich zu einigen. Diese Einigung wird dann auch rechtsverbindlich schriftlich fixiert. Die Amtszeit beginnt erst nach der Vereidigung durch den Direktor des Amtsgerichts.

Eine Schiedsperson sollte

  • bereit sein, etwas Zeit zu opfern,
  • geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben,
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen,
  • völlig unparteiisch sein und die getroffene Vereinbarung (Vergleich/Anerkenntnis) so schriftlich formulieren, dass er unzweideutig den Willen der Parteien zum Ausdruck bringt.

Das Amt kann nur von Personen wahrgenommen werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, noch nicht 70 Jahre alt sind und in der Stadt Waldbröl wohnen. Die Personen dürfen nicht unter Betreuung stehen.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber mögen Ihre Bewerbung richten an die Stadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 18-21, 51545 Waldbröl. Bewerbungsschluss ist der 31.08.2018. Nähere Informationen über das Schiedsamt erhalten Sie von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes, Frau Hauschild, Tel. 02291/85-131 und Herrn Krämer, Tel. 02291/85-130 während der Dienstzeiten der Verwaltung.