Die Stadt Waldbröl gibt bekannt: Offenlegung der Haushaltssatzung

Die Stadt Waldbröl gibt bekannt: Offenlegung der Haushaltssatzung

Donnerstag, 23.11.2017

Die Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gem. § 80 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bericht vom 30.03.2017 angezeigt worden.
Die nach § 76 Gemeindeordnung NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungs- konzeptes ist mit Verfügung vom 13.10.2017 erteilt worden.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 80 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 96 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer 8) zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Waldbröl, 23. Oktober 2017
Gez.
(K o e s t e r)