Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Waldbröl als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu: Gemäß § 50 Abs. 1 BMG...