Bebauungsplan Nr. 12B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl

Bebauungsplan Nr. 12B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl

Mittwoch, 01.11.2017
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 30.08.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 12B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 245c Abs. 1 Satz 1 BauGB wird dieses Verfahren nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. Es gilt also das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.