Anlieger sind beim Winterdienst in der Pflicht!

Anlieger sind beim Winterdienst in der Pflicht!

Freitag, 14.12.2012

Es ist Winter und die ersten kalten Tage und Nächte mit Luft- und Bodentemperaturen unter dem Gefrierpunkt sowie der erste Schnee mahnen dazu, Vorsorge zu treffen, um für den Winter gewappnet zu sein.

Deshalb macht die Stadt Waldbröl ihre Einwohner auch darauf aufmerksam, dass ihnen nach der städt. Straßenreinigungssatzung der Winterdienst auf den an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwegen übertragen ist. Die Anlieger haften für den Winterdienst, dessen sollte sich angesichts der zahlreichen Unfälle auf nicht geräumten und vereisten Gehwegen und der sich daraus ergebenden Folgen Jeder bewusst sein.

Gehwege im Sinne der Straßenreinigungssatzung sind nicht nur selbstständige Gehwege und Hochbordanlagen sondern alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen ist. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen. In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Beim Räumen der Gehwege ist der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder -wo dies nicht möglich ist- auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis dürfen nicht von den Grundstücken auf die Gehwege und die Fahrbahnen geschafft werden.

Jeder zum Winterdienst Verpflichtete sollte sich bei Zeiten auf seinen Winterdiensteinsatz vorbereiten. Dazu zählt in erster Linie, dass Räum- und Streugeräte sowie Werkzeuge einsatzbereit gemacht und Streumittel in ausreichender Menge bereitgehalten werden.

Bei den Streumitteln sollte unserer Umwelt zu Liebe Splitt, Granulaten oder ähnlichen abstumpfenden Mitteln der Vorzug gegenüber dem Streusalz gegeben werden. Kann auf den Einsatz von Streusalz nicht verzichtet werden, sollte die Streumenge nicht höher als unbedingt notwendig sein.

Ein besonderes Hindernis für die Räum- und Streudienste stellen immer wieder die auf den Straßen und Wegen verbotswidrig geparkten Fahrzeuge dar. Diese Fahrzeuge erschweren oder verhindern nicht nur eine zügige und ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes sondern versperren auch Rettungs- und Einsatzkräften den Weg. Dabei werden diese Fahrzeuge oft nur deshalb im öffentlichen Verkehrsraum geparkt, weil die Stellplätze auf den privaten Grundstücken und deren Zufahrten nicht geräumt und gestreut sind.

Wenn Jeder die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt, wird die Benutzung der winterlichen Straßen sicherlich nicht zu einem gefährlichen Abenteuer sondern wird die Situation für Alle besser. In diesem Sinne sagen der Bürgermeister und seine Mitarbeiter/-innen im Bauamt und Bauhof den Einwohnern schon vorab Vielen Dank für ihr Verständnis und ihren Einsatz.

Wer Fragen zum Umfang seiner Winterdienstpflicht hat, kann im Bauamt des Waldbröler Rathauses unter der Telefondurchwahl 02291/85185 Auskunft erhalten.

Kategorien: Sonstiges | Verwaltung