Kommunalwahl 2020 Eintragung von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis, die von der Meldepflicht befreit sind

Kommunalwahl 2020 Eintragung von Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis, die von der Meldepflicht befreit sind

Dienstag, 04.08.2020

Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis.
An den Kommunalwahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger und -innen) teilnehmen. Sie werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der sie am 09.08.2020 – Stichtag – für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann – wie die deutschen Wahlberechtigten – von ihrer Wohnortsgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie am Wahltag

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens dem 16.Tag vor der Wahl (28.08.2020) in der Stadt – bei Kreiswahlen im Kreis – eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,
c) in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der Antrag muss bis zum 28.08.2020 bei der Waldbröl eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.

Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt und Geburtsort enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eidessstattlich ist zu versichern, dass der/die Antragsteller/in in der Stadt – bei Kreiswahlen im Kreis – am Wahltag eine Wohnung innehat. Ferner muss der Antrag Angaben über den gültigen Identitätsausweis und eine Versicherung an Eides statt über die Staatsangehörigkeit enthalten. Die Stadt kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises verlangen.

Antragsvordrucke werden bereitgehalten und können kostenfrei bei der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, angefordert oder persönlich abgeholt werden (Zimmer A 1.1, Telefon 02291/85104, E-Mail claudia.borschel@waldbroel.de). Die Mitarbeiter des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Gez.
Koester
Wahlleiter der Marktstadt Waldbröl Waldbröl, 09.07.2020