Kontaktreduzierte Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

MAGS NRW Logo

Kontaktreduzierte Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Freitag, 20.03.2020

Erlasse des MAGS zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen wurden mit Erlassen vom 15.03.2020 und vom 17.03.2020 für alle schulischen Gemeinschaftseinrichtungen und alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen die Schließung bzw. Einstellung angeordnet.
Aufgrund der Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für landesweit anzuordnende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes gemäß §§ 3 Absatz 1, 7 Absatz 3, 9 Absatz 1
Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) in Verbindung mit§ 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) ergehen daran anschließend die Weisungen:
1 . Die Einrichtungen gemäß der nachfolgenden Förderprogramme sind ab dem 19.03.2020 bis zunächst zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr zu schließen:

  • Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung (Einschränkung s. Punkt 4),
  • Weiterbildungsberatung im Rahmen des Programms Kompetenzentwicklung durch Bildungsscheckverfahren (Einschränkung s. Punkt 4),
  • Beratung zur beruflichen Entwicklung / Anerkennung Kompetenzen,
  • Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren,
  • Regionalagenturen.

2. Die unter 1 genannten Einrichtungen stehen weiterhin vollständig telefonisch zur Verfügung bzw. werden vollständig im Sinne des Zuwendungsbescheids telefonisch verfügbar. Alle Einrichtungen
sind aufgefordert, ihren Web-Auftritt und ihre Angebote im Internet im Rahmen der bestehenden Förderung auszubauen.
3. Die unter 1. und 2. getroffenen Regelungen gelten auch für

  • Das Beratungsprojekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten" (Arbeit und Leben NRW, Düsseldorf) und
  • Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge (Technologieberatungsstelle NRW, Düsseldorf).

4. Die Beratungsgespräche zur Ausstellung von Schecks für die Förderprogramme Beratung von Unternehmen Fachkräftesicherung, Potentialberatung Kompetenzentwicklung von Beschäftigten
zur und durch Bildungsscheckverfahren können telefonisch oder per Videochat erfolgen. Bei positivem Beratungsergebnis können die Interessenten kurz die Beratungsstelle aufsuchen, um notwendige
Dokumente vorzulegen und um das Beratungsprotokoll und die notwendigen subventionserheblichen Erklärungen zu unterschreiben.
5. Die durchzuführenden Tätigkeiten im Rahmen der ESFFörderprogramme

  • Ausbildungsprogramm NRW
  • Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten in Nordrhein-Westfalen
  • 100 zusätzlich Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
  • Teilzeitberufsausbildung
  • öffentlich geförderte Beschäftigung

sollen so weit wie möglich telefonisch oder elektronisch erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Heller
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf