Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2020

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2020

Dienstag, 22.10.2019

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus  (Zimmer A 0.4) und darüber hinaus im Internet unter https://www.waldbroel.de eingesehen werden

Bis zum Ablauf des 08.11.2019 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus (Zimmer A 0.4), zur Niederschrift erklären.

Waldbröl, 10. Oktober 2019

gez.

( K o e s t e r )