Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2019

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2019

Freitag, 09.11.2018

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus -Neubau (Zimmer 2.15) und darüber hinaus im Internet unter https://www.waldbroel.de eingesehen werden
Bis zum Ablauf des 26.10.2018 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus – Neubau (Zimmer 2.15), zur Niederschrift erklären.
Waldbröl, 27. September 2018
gez.
( K o e s t e r )