49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“

49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“

Mittwoch, 01.11.2017
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 30.08.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 112A „Parkplatz Panarbora“ der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 245c Abs. 1 Satz 1 BauGB wird dieses Verfahren nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. Es gilt also das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.