Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Mittwoch, 12.10.2016

Die bei der Wahl der Vertretung der Stadt Waldbröl am 25.05.2014 gewählte Vertreterin der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“, Frau Christel Kirsch, Diezenkausener Straße 4, 51545 Waldbröl, ist verstorben.
An die Stelle von Frau Christel Kirsch tritt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz derjenige, der in der Reserveliste der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ in der Reihenfolge als Nächster vorgesehen ist.
Gemäß der Reserveliste der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ für die Kommunalwahl am 25.05.2014 ist Herr Sascha Strutz, Goldacker 7, 51545 Waldbröl, benannt und kommt somit als Nachfolger für Frau Christel Kirsch in Frage.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest und mache hiermit öffentlich bekannt, dass gemäß der Reserveliste der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ Herr Sascha Strutz an die Stelle von Frau Christel Kirsch tritt. Der Genannte hat die Wahl angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können die unter § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Genannten binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Bürgermeister als Wahlleiter, Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Waldbröl, den 28.09.2016
Die Bürgermeisterin als Wahlleiter
Gez.: K o e s t e r