Rat beschließt Mittelfreigabe zur Vorbereitung des Förderantrages für das Hallenbad an der Vennstraße

Gartenbad an der Vennstraße

Rat beschließt Mittelfreigabe zur Vorbereitung des Förderantrages für das Hallenbad an der Vennstraße

Freitag, 30.09.2016

 „Die Planung,  Sanierung und Erweiterung des Hallenbades an der Vennstraße ist ein prioritäres Thema unserer Stadtentwicklung“, so Bürgermeister Peter Koester zu Beginn des Tagesordnungspunktes „Hallenbad an der Vennstraße“ in der jüngsten Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl am 28.09.2016. 
Das Hallenbad erfülle gesellschaftliche, sportliche, schulische, soziale  und vielfältige andere Aufgaben. „Die Stadtentwicklung sehe ich in einem „Dreiklang“ mit Durchführung der Projekte Merkur als Investorenmaßnahme, Bürgerdorf am Alsberg  mit multifunktionaler Nutzung und Sanierung des Hallenbades als Begegnungsstätte für die Bürgerschaft“, so Koester.
Im Rahmen eines städtebaulichen Fachgespräches mit der Bezirksregierung am 23.08.2016 im Rathaus unter Beteiligung des Planungszirkels, ASS sowie der Verwaltung wurden die Möglichkeiten der Förderung einer Sanierung und Erweiterung des Hallenbades intensiv erörtert. Hierbei wurden das Betreiberkonzept, das Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt, das grundsätzliche Nutzungskonzept und die Rahmenbedingungen für eine Förderung eingehend besprochen. Auf der Fachebene wurde somit bereits an einer Lösung gearbeitet. Ein Gespräch mit Frau Regierungspräsidentin Walsken ist damit zunächst entbehrlich.
Vor dem Hintergrund der Aufnahme des Projektes im Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der Stadt Waldbröl mit der Priorität 1a und des Gespräches v. 23.08.2016 liegen gute Gründe vor, die erforderliche Bewilligungsreife eines Förderantrages zu erarbeiten. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:
1.        Vergabe und Planung der Architektenleistung, Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI
2.        Erstellung eines Nutzungs- Träger- und Finanzierungskonzeptes
3.        Erstellung eines zeit- und fristgerechten Förderantrages mit allen Anforderungen zum Städtebauinvestitionsförderungsprogramm 2017
Der Rat der Stadt Waldbröl beschloss einstimmig so vorzugehen und einen Betrag von 130.000 € im Haushalt der Stadt außerplanmäßig für die Planung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung arbeitet bereits intensiv an der Umsetzung.
„Ich möchte allen danken, die sich durch Mithilfe, Sachverstand und Unterstützung an dem Gelingen dieses ersten Meilensteines beteiligt haben“, so Bürgermeister Peter Koester

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