Hinweisbekanntmachung

Hinweisbekanntmachung

Dienstag, 21.06.2016
Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 16 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 16.12.2004) geben die Mitglieder des Rates der Stadt Waldbröl sowie die sachkundigen Bürger gemäß § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung gegenüber dem Bürgermeister und der Bürgermeister gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 16 Satz 3 des Gesetzes in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben in der Zeit vom 23.6.2016 bis 21.7.2016 im Rathaus, Nümbrechter Straße 19, Fachbereich I, Zimmer 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Waldbröl, den 14.6.2016
Gez.:  Koester
Bürgermeister