Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Montag, 16.11.2015

Die bei der Wahl der Vertretung der Stadt Waldbröl am 25.05.2014 gewählte Vertreterin der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“, Frau Bärbel Reiss, Kickekamp 8, 51545 Waldbröl, ist verstorben.
An die Stelle von Frau Bärbel Reiss tritt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz derjenige, der in der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ in der Reihenfolge als Nächster vorgesehen ist.
Gemäß der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ für die Kommunalwahl am 25.05.2014 ist Herr Bernd Mittler, Wehn 5, 51545 Waldbröl, benannt und kommt somit als Nachfolger für Frau Bärbel Reiss in Frage.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest und mache hiermit öffentlich bekannt, dass gemäß der Reserveliste der „Christlich-Demokratischen Union Deutschlands“ Herr Bernd Mittler an die Stelle von Frau Bärbel Reiss tritt. Der Genannte hat die Wahl angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können die unter § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Genannten binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß §§ 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Bürgermeister als Wahlleiter, Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Waldbröl, den 09.11.2015
Die Bürgermeisterin als Wahlleiter
Gez.: K o e s t e r