4. Nachtrag vom 24.09.2015 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004

4. Nachtrag vom 24.09.2015 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004

Montag, 12.10.2015

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706, ber. 1976 S. 12, SGV. NRW. 2061, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02.10.2014 (GV. NRW. S. 622) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969, GV. NRW. S. 712; SGV. NRW. 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Waldbröl wird wie folgt geändert:
im Ortskern Waldbröl:
Bachweg
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
Händelstraße
-Stichwege Gemarkung Schnörringen, Flur 75, Flurstücke 239, 270+271, 283, 286-288
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
-übrige Straße
Übertragung auf die Anlieger: bisher: G neu: G
Humperdinckweg
-Teilstück in Höhe der Häuser Nr. 47-51 und 34-38
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
-übrige Straße
Übertragung auf die Anlieger: bisher: F neu: F
Kreishauspfad
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
in den Außenortschaften:
in Helten:
Am Ausguck
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
Wilhelm-Pampus-Höhe
-Stichwege Gemarkung Schnörringen, Flur 21, Flurstücke 54, 71 u. 82
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: FW
übrige Straße
Übertragung auf die Anlieger: bisher: F neu: F
in Herfen:
Jacobsgarten
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
Südwinkel
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
Weierskamp
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
in Krahwinkel:
Kornhahn einschl. der Ferienhaussiedlung
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
in Niederhausen:
Im Bruch
-Stichweg in Höhe der Häuser Nr. 1 u. 2-4
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
-übrige Straße
Übertragung auf die Anlieger: bisher: F neu: F
in Rossenbach:
Dornbuschweg
-Teilstück zwischen Rossenbacher Straße und Im Bungerd
Übertragung auf die Anlieger: bisher: FW neu: F
-übrige Straße
Übertragung auf die Anlieger: bisher: F neu: F
§ 2
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Der 4. Nachtrag vom 24.09.2015 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW in der zurzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieses 2. Nachtrags zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Waldbröl nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt;
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Waldbröl, 24. September 2015
Stadt Waldbröl
Die Bürgermeisterin
Peter Koester