Gebührenbescheide Abfallentsorgung 2012 der ASTO

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Gebührenbescheide Abfallentsorgung 2012 der ASTO

Donnerstag, 05.01.2012

Mit Datum 06.01.2012 versendet der Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO) wie jedes Jahr ca. 40.000 Gebührenbescheide an die gebührenpflichtigen Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth.
Wie jedes Jahr verursacht diese große Anzahl von Bescheiden unmittelbar nach Erhalt sehr viele Beratungsanfragen beim ASTO, vor allem telefonisch. Der ASTO bittet um Verständnis, dass nur eine begrenzte Anruferzahl von Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig das Beratungsangebot in Anspruch nehmen kann. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre empfiehlt es sich daher, erst zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides telefonisch mit dem ASTO Kontakt aufzunehmen. Als alternative Möglichkeit bietet sich der Briefknopf auf der Homepage des ASTO (www.asto.de) an, um eine Nachricht mit einem Kontaktformular online zu versenden. Aber auch in diesem Fall kann der ASTO nur eine Anfrage nach der anderen abarbeiten, so dass es hier ebenfalls zu Verzögerungen kommen kann.
Manchem Anrufer könnte die blockierte Telefonleitung zum ASTO jedoch erspart bleiben, wenn das Hinweisschreiben zum Gebührenbescheid zur Kenntnis genommen würde, bevor man zum Hörer greift. In diesem Zusammenhang möchte der ASTO noch mal ausdrücklich auf folgendes hinweisen:
Berücksichtigen Sie bitte, dass Veränderungen in der Gebührenveranlagung nur bis Anfang Dezember 2011 vorgenommen werden konnten, da es nachvollziehbar ist, dass eine so große Anzahl von Bescheiden deutlich vor dem Bescheiddatum 06.01.2012 gedruckt und kuvertiert werden muss. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass eine beantragte / durchgeführte Behälterveränderung oder ein dem Verband angezeigter Eigentümerwechsel aus dem alten Jahr noch nicht in dem vorliegenden Jahresgebührenbescheid über die Abfallentsorgung für das Jahr 2012 berücksichtigt ist. In diesem Fall erhalten Sie in Kürze einen Veränderungsgebührenbescheid! Selbstverständlich werden überzahlte Gebühren verrechnet oder erstattet. Der ASTO bittet um ein wenig Geduld.

Kategorien: Sonstiges | Verwaltung