Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW (LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung

Wappen Marktstadt Waldbröl

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW (LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung

Freitag, 07.06.2024

Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit gemäß § 10 I Nr. 1 LZG NRW öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

1. Behörde, für die zugestellt wird:

Marktstadt Waldbröl
Die Bürgermeisterin
Fachbereich V – Steuern und Finanzen
Nümbrechter Str. 19
51545 Waldbröl

2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten:

Herr Juri Neufeld
Jettinger Str. 7, Kuppingen
71083 Herrenberg

3. Bezeichnung und Aktenzeichen:

Widerspruchsbescheid vom 09.04.2024 AZ 20/Wa/2000.2000.6102

4. Das Dokument kann im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, Zimmer A05, während der Dienstzeiten montags bis freitags vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr von dem Empfänger oder einem Bevollmächtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder eingesehen werden.

5. Der Bescheid gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Waldbröl, 03.06.2024
Marktstadt Waldbröl
In Vertretung
( Brauer )
Kämmerin