Flurbereinigungsverfahren Lachslaichgewässer Bröl

Flurbereinigungsverfahren Lachslaichgewässer Bröl

Montag, 09.10.2023

Flurbereinigungsverfahren Lachslaichgewässer Bröl, Az: 33.46 – 5 09 01

Bezirksregierung Köln Köln, den 07.09.2023

Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Zeughausstr. 2 – 10

Flurbereinigung Lachslaichgewässer Bröl 50667 Köln

Az.:  33.46 – 5 09 01 – Tel.: 0221/147-2033

Schlussfeststellung

Im Flurbereinigungsverfahren Lachslaichgewässer Bröl wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), die Schlussfeststellung angeordnet. Es wird festgestellt, dass

  1. die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 bewirkt ist,
  2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
  3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind,
  4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben.

Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lachslaichgewässer Bröl. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.

Gründe

Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfügung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seines Nachtrages 1 ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.

Das Grundbuch, das Liegenschaftskataster und die sonstigen öffentlichen Bücher sind berichtigt.

Rechtsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln

oder zur Niederschrift bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33,
Börsenplatz 1, 50667 Köln

unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.

Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de.

Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de.

Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.

Der Widerspruch steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lachslaichgewässer Bröl zu.

Im Auftrag
(LS)
gez. Kopka
Leitender Regierungsvermessungsdirektor

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:

https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.