Stellenausschreibung: Mitarbeiter*in für den kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)

Die Marktstadt Waldbröl sucht zum 01. Januar 2024

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter für den kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d).

Es handelt sich um eine zunächst auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle mit 39 Std./Woche. Eine Ausgestaltung der Stelle in Teilzeit ist möglich.

Die Marktstadt Waldbröl ist wirtschaftlicher und verkehrsmäßiger Mittelpunkt des südlichen Oberbergischen Kreises. Die Stadtverwaltung mit ihren ca. 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versteht sich als moderne Kommunalverwaltung und kompetenter Ansprechpartner für ihre ca. 20.000 Einwohner, Gäste und Unternehmen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte beinhalten:

  • Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in Form von Streifgängen und –fahrten im gesamten Stadtgebiet (insbesondere in Park- und Grünlagen auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, etc.)
  • Feststellung sowie Verfolgung ordnungswidriger Zustände
  • Ahndung von festgestellten Verunreinigungen und Beseitigung von Ruhestörungen
  • Überwachung von Veranstaltungen
  • Ermittlungen in und Kontrollen von Gaststätten- und Gewerbebetrieben
  • Schulzuführungen und Überwachung des Jugendschutzes
  • Sicherstellung von Gegenständen und Tieren
  • Erläuterung der jeweiligen Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
  • Fertigung von schriftlichen Berichten über Außendiensteinsätze und Stellungnahme bei der Einrichtung von Ordnungswidrigkeiten

Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten.

Sie bringen mit:

  • eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Verwaltung oder für den Polizei- oder Zolldienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
  • Führerschein der Klasse B
  • selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit und Flexibilität
  • hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, Organisations- und Teamfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen
  • Schicht- und Außendiensttauglichkeit
  • Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten
  • gute Ausdrucksfähigkeit und deeskalierendes Verhalten
  • Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung sowie zum Ableisten von Diensten außerhalb der normalen Dienstzeit – auch an Wochenenden und Feiertagen
  • eintragungsfreies Führungszeugnis sowie eintragungsfreie erweiterte Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach § 41 BZRG (erforderlich für die Erteilung einer Trageerlaubnis zum Führen eines Reizstoffsprühgerätes)

Die Marktstadt Waldbröl bietet:

  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Eingruppierung je nach persönlicher Voraussetzung bis EG 6 TVöD
  • verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre
  • ein gutes Betriebsklima
  • berufliche Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und/oder Weiterbildung
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • Jahressonderzahlung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheitsmanagement

Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf sowie Chancengleichheit von Personen aller Geschlechter (m/w/d) sind wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik.

Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz oder auch Mitglieder (m/w/d) der Freiwilligen Feuerwehr werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns bis spätestens zum 20.10.2023 auf Ihre Bewerbung mit Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und Arbeitszeugnissen als pdf-Dokument an personalamt@waldbroel.de oder alternativ schriftlich an folgende Postadresse:

Marktstadt Waldbröl, Fachbereich I – Innere Dienste, Nümbrechter Str. 19, 51545 Waldbröl

Bei Fragen steht Ihnen Herrn Eckhard Becker (Tel. 02291/85-183, E-Mail: eckhard.becker@waldbroel.de) zur Verfügung.

 

Hinweise zum Datenschutz:

  1. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein.
  2. Unter Beachtung des Artikels 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. D.h., dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung, den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeitenden der jeweiligen Fachabteilung – auf dessen zu besetzende Stelle Sie sich beworben haben – und den Mitarbeitenden der Personalabteilung mitgeteilt werden.
  3. Sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
  4. Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.