Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die öffentliche Auslegung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorgenannten Planentwurfes ist in dem nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Ziel und Zweck der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren zu dem Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ aufgestellt wird, ist es den für die Südhälfte des Oberbergischen Kreises regional bedeutsamen „Industriepark Hermesdorf III“ planungsrechtlich abzusichern. Das Plangebiet umfasst 38,40 ha. Davon entfallen ca. 32 ha auf gewerbliche Bauflächen.
Die Umweltauswirkungen sind ermittelt und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Tiere
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Pflanzen
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Biologische Vielfalt
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Fläche
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Boden
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Wasser
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Luft
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Klima
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Landschaft
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Mensch und seine Gesundheit
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Bevölkerung
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Abfall/Abwasser
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Landschaftspläne und sonstige Pläne
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FFH- und Vogelschutzgebiete |
Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
Immissionen /Emissionen |
Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie |
Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach EU-Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind |
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes |
Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind |
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit der Begründung hierzu einschließlich des Umweltberichtes und den nach Einschätzung der Marktstadt Waldbröl wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
30. Januar 2023 bis einschließlich 06. März 2023
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter
www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/
zugänglich.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 07.12.2022 zur öffentlichen Auslegung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 17.01.2023
Weber, Bürgermeisterin