Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl „Schnörringen – West“

Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl „Schnörringen – West“

Freitag, 03.06.2022

Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl „Schnörringen – West“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 die Aufstellung einer Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen – West“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Satzungsentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Mit der Aufstellung der Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB soll der bebaute Bereich im Außenbereich „Schnörringen – West“ als im Zusammenhang bebauter Ortsteil festgelegt werden. Innerhalb des Plangebiets soll sich durch Baulückenschließung ein Innenbereich nach § 34 BauGB entwickeln.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), in der Zeit vom

13. Juni 2022 bis einschl. 25. Juli 2022

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 24.01.2022 über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Schnörringen – West“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie deren öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 31.05.2022
Weber, Bürgermeisterin