Wahlhelfer:innen gesucht!

Wahlhelfer:innen gesucht!

Mittwoch, 09.02.2022

Am Sonntag, 15. Mai 2022 findet die Wahl zum Landtag des Landes NRW statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldbröl wählen an diesem Tag die Volksvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für die Bildung der 18 Wahlvorstände und 4 Briefwahlvorstände werden, neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Waldbröl weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!

Die Gesundheit aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Die Marktstadt Waldbröl wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.

Die Marktstadt Waldbröl sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal mitzuarbeiten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 38 Absatz 2 Grundgesetz (GG) und § 1 Landeswahlgesetz (LWahlG), die am Wahltage

  • mindestens 18 Jahre alt sind, und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat., und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie am Einsatztag von der Marktstadt Waldbröl ein sogenanntes ‘Erfrischungsgeld’ in Höhe von 60 Euro für den Einsatz als Wahlvorsteher oder Mitglied im Wahlvorstand.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Sie können sich telefonisch unter den Rufnummern (02291) 85103 oder 85104 oder per E-Mail an wahlen(at)waldbroel.de bei den Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Wahlen melden.

Auch für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Arbeitsgruppe Wahlen unter der Telefonnummer: 02291 85103 oder 85104
sowie per E-Mail an wahlen(at)wahlen.de zur Verfügung.

Ihre uns mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnortnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.