4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Grünenbach

4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Grünenbach

Montag, 07.02.2022

4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Grünenbach

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 die Aufstellung der 4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Grünenbach beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Satzungsentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Mit der 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB soll im nördlichen Ortsbereich von „Grünenbach“ die bisherige Außenbereichsfläche Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 173 mit einer Größe von 1.330 m² in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dadurch entsteht Planungsrecht für die Errichtung von 2 Wohnhäusern südöstlich der Straße „Schraubenberg“.

Für die bereits bebauten Bereiche Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke Nr. 2, 3, 4 und 17 nordwestlich der Straße „Schraubenberg“ wurde die Ortslagenabgrenzung als Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit einer Fläche von 3.000 m² festgesetzt.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), in der Zeit vom

14. Februar 2022 bis einschl. 16. März 2022

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter

www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/

zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 26.04.2021 zur 4. Ergänzung der Satzung und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Grünenbach sowie deren öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 01.02.2022
Weber, Bürgermeisterin