51. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 17 im Bereich Friedenstraße/Kaiserstraße/Bahnhofstraße

51. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 17 im Bereich Friedenstraße/Kaiserstraße/Bahnhofstraße

Freitag, 29.05.2015

Die Stadt Waldbröl gibt bekannt:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße/Kaiserstraße/Bahnhofstraße
Bebauungsplan Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße/Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl
I. Aufstellung
Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) die Aufstellung der
– 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße/ Kaiserstraße / Bahnhofstraße
– Bebauungsplan Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße/ Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl
beschlossen.
Es besteht die zwingende Notwendigkeit, in dem Bereich Friedenstraße/Kaiserstraße/Bahnhofstraße eine Steuerung des Einzelhandels angepasst an das Einzelhandelskonzept der Stadt Waldbröl vorzunehmen. Darüber hinaus sollen die Bauflächen/Baugebiete an das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Stadt Waldbröl angepasst werden. Insbesondere entfallen die öffentlichen Parkflächen an der Friedenstraße. Neben den sonstigen Sondergebieten für den Einzelhandel werden im gesamten Plangebiet überwiegend gemischte Bauflächen bzw. Mischgebiete dargestellt/ausgewiesen.
( hier: Planausschnitt abdrucken)
II. Unterrichtung und Äußerung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die im Betreff genannten Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom
05.06.2015 bis einschl. 22.06.2015
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Stadt Waldbröl, Zimmer 47, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl.
Während der Aushangfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen sind an den Bürgermeister, Nümbrechter Straße 18-21, 51545 Waldbröl, zu richten. Letzter Einsendetermin ist der 22.06.2015. Stellungnahmen können auch zur Niederschrift gegeben werden.
Die Entwürfe der v.g. Bauleitpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Es besteht dann noch einmal die Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben.
Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Übereinstimmungsbestätigung
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch VO vom 13.05.2014 (GV. NRW. S. 307) wird hiermit durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Beschlüsse mit dem Wortlaut der Beschlüsse des Rates der Stadt Waldbröl vom 25.03.2015 übereinstimmen und nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches, hier insbesondere § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 3 und 4 der BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet und öffentlich bekanntgemacht.
Waldbröl, den 22. Mai 2015
Koester
Bürgermeister