3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Freitag, 03.06.2022

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

 I. Aufstellung

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dieser Bebauungsplanänderung soll der Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück 288 planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu soll für dieses Grundstück das bestehende Industriegebiet (GI) in ein Gewerbegebiet (GE 2) geändert und eine Ausnahme für die gestalterische Festsetzung zur Farbgestaltung der Fassade vorgesehen werden. Darüber hinaus ist eine nachrichtliche Übernahme der textlichen Festsetzungen für den gesamten 3. Änderungsbereich beabsichtigt.

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 beschlossen, dass diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB)

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

II. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13. Juni 2022 bis einschl. 25. Juli 2022

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Deshalb kann sich die Öffentlichkeit innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus der Marktstadt Waldbröl (siehe oben) gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet unter www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ eingestellt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 26.01.2022 sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 23.05.2022 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 31.05.2022
Weber, Bürgermeisterin