1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Bröl/Brölerhütte/Thierseifen, Felsenweg

Übersichtsplan

1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Bröl/Brölerhütte/Thierseifen, Felsenweg

Mittwoch, 27.05.2020

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Bröl/Brölerhütte/Thierseifen beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorgenannten Satzungsentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Mit dieser Satzung soll im nördlichen Bereich von „Bröl/Brölerhütte/Thierseifen“ eine bisherige Außenbereichsfläche mit einer Größe von insgesamt ca. 810 m² auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 25, Flurstücke Nr. 193 tlw. und 194 tlw. in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dadurch entsteht Planungsrecht für ein neues Baugrundstück östlich der Straße „Felsenweg“.
Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom

08. Juni 2020 bis einschl. 13. Juli 2020

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an den Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (jan.kiefer@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung\ zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 18.02.2020 zur 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Bröl/Thierseifen sowie deren öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 26.05.2020 Koester, Bürgermeister